Hausordnung

  • Die Schule wird an Schultagen um 6:45 Uhr geöffnet. Bis zum Unterrichtsbeginn ist ein Aufsichtsdienst eingerichtet.
  • Nach dem Unterricht gehen Ortskinder gleich nach Hause, die Buskinder warten vor der Schule auf den Bus. (Bei Schlechtwetter in der Garderobe)
  • Die Schüler tragen im Schulhaus Hausschuhe und im Turnsaal Turnschuhe mit hellen Sohlen.
  • In allen Räumen und im Schulhof ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Die Kinder sollen freundlich grüßen.
  • Nach dem Glockenton vor Unterrichtsbeginn und am Ende der Jausenpause verlassen die Schüler die Klasse nicht mehr.
  • In der Jausenpause essen die Schüler auf ihren Plätzen ihre Jause. In der Bewegungspause sind alle Kinder draußen (bei Schlechtwetter auch im Turnsaal)
  • Auf dem Schulgang und in den Klassen ist das Laufen untersagt.
  • Alle Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel der Schule werden schonend behandelt. Beschädigungen müssen dem Klassenlehrer sofort mitgeteilt werden.
  • Die Fenster dürfen nur von den Lehrern geöffnet und geschlossen werden.
  • Erziehungsberechtigten oder schulfremden Personen ist das Betreten der Klassenzimmer nur nach Erlaubnis der Klassenlehrer gestattet.
  • Besondere Ereignisse in der Schule wie Brand, Rauchentwicklung, Unfälle und dergleichen müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden.
  • Die Schüler müssen die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen und im zweckentsprechenden Zustand erhalten.
  • Gegenstände, die die Ordnung stören oder die Sicherheit gefährden, dürfen in die Schule nicht mitgenommen werden.
  • Wenn die Schüler Handys in die Schule mithaben, so müssen diese im Schulhaus ausgeschaltet sein.
  • Private Datenträger wie CDs, Disketten,… dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Klassenlehrers in der Schule verwendet werden.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen den Grund des Fernbleibens eines Schülers vom Unterricht mündlich, schriftlich oder telefonisch bekannt geben. Eine ansteckende Krankheit ist unverzüglich zu melden.

Alle in dieser Hausordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler.