Pflege

Hauskrankenpflege:

Die Hauskrankenpflege übernimmt die fachliche Krankenpflege zu Hause unter Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und unter Einbeziehung und Anleitung der Angehörigen. Hauskrankenpflege wird auf Veranlassung des behandelnden Arztes durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt. Während der gesamten Pflegedauer besteht daher auch der Kontakt zwischen der Hauskrankenschwester und dem behandelnden Arzt.

  • Kosten: Die Kosten pro Stunden werden anhand von Richtsätzen (Alleinstehende oder Verheiratete) festgelegt, die sich wie folgt errechnen: Monatliches Nettoeinkommen (Pensionen, Gehalt, Renten,) minus Abzüge (Pflegegeld, Mieten, Hausbesitzerpauschale, Betriebskostenpauschale) = Bemessungsgrundlage. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 6 Euro.
  • Dauer: Die Dauer der Pflege richtet sich nach dem medizinischen und pflegerischen (sozialen) Bedarf, aber maximal 30 Stunden pro Monat.

Pflegegeld:

Das Pflegegeld wird je nach Pflegebedarf in 7 Stufen monatlich ausbezahlt. Es soll ausschließlich zur (teilweisen) Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dienen.

  • Anspruchsvoraussetzungen: ständiger Pflegebedarf von mehr als durchschnittlich 50 Stunden monatlich über die Dauer von mindestens 6 Monaten; gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
  • Einstufung: Über die Einstufung in die Stufen 1 bis 7 entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens.
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger. Die Bezieher von Landespflegegeld werden ab 1. Jänner 2012 ebenfalls in die Kompetenz des Bundes übernommen, Anträge sind daher an die Pensionsversicherungsanstalt zu richten.
  • Antragsformulare: erhalten Sie am Gemeindeamt Pfarrkirchen oder unter folgendem Link: Antragsformular

Aufnahme in ein Bezirksalten- oder Pflegeheim:

  • Tagespflege: tageweise Pflege von älteren und pflegebedürftigen Menschen.
  • Kurzzeitpflege: Zur Entlastung pflegender Angehörige oder zur Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege kann von einem Tag bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. In jedem Heim sind dafür Plätze reserviert. Nähere Auskünfte über Kosten oder ob zum gewünschten Zeitpunkt ein Platz frei ist, erfahren Sie direkt im Alten- und Pflegeheim.
  • Dauerhafte Unterbringung: Für die dauerhafte Unterbringung in einem Altenheim ist ebenfalls ein Antragsformular samt ärztlichem Fragebogen auszufüllen. Je nach Dringlichkeit des Ansuchens bzw. nach Verfügbarkeit eines freien Heimplatzes wird die Heimaufnahme bewilligt. Für Personen, die den Heimaufenthalt nicht zur Gänze finanzieren, ist ein Antrag um Kostenzuschuss an des Sozialhilfeverband zu stellen.

Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Sozialhilfeverbandes Rohrbach und sind auch am Gemeindeamt Pfarrkirchen erhältlich.