Einhaltung des Lichtraumprofiles

Gemeindewappen

Laut einer Rückmeldung, kommt es leider immer wieder zu Beschädigungen durch überhängende Äste an den Müllfahrzeugen. Das Fahrpersonal behält sich bei Nichteinhaltung des Lichtraumprofiles vor, die Zufahrt zu verweigern. Das Lichtraumprofil ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auch eingehalten werden. Aufgrund einer Erkenntnis des OGH haftet der Eigentümer der Bäume bei Schäden an den Müllfahrzeugen.




16.04.2024