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Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze gewährt die Gemeinde an Betriebe in der Gemeinde Pfarrkirchen eine Gewerbeförderung in Form einer Kommunalsteuer-Rückerstattung.
Die Richtlinien für diese Förderaktion der Gemeinde finden Sie in untenstehender Datei.
Richtlinien Gewerbeförderung (12 KB) - .PDF