Grundsteuer

Die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) beträgt 500% des Steuermessbetrages laut Einheitsweitbescheid des Finanzamtes.

  • Beträgt der so errechnete Jahresbetrag unter 75 Euro, so wird der Gesamtbetrag jährlich mit Fälligkeit 15.05. vorgeschrieben.
  • Beträgt der Jahresbetrag über 75 Euro, erfolgt die Vorschreibung vierteljährlich mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages.