Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt5,06 € pro m³ verbrauchtes Wasser, mindestens 35 m³

Der Wasserverbrauch wird im Normalfall mittels Wasseruhr ermittelt. Bei Objekten, die keine Wasseruhr installiert haben, kann die Kanalbenützungsgebühr auch pauschaliert verrechnet werden. Der Wasserverbrauch wird dann mit 35 pro mit Hauptwohnsitz gemeldeter Person und 17,5 pro mit Zweitwohnsitz gemeldeter Person verrechnet. Die jährlich verrechnete Mindestmenge beträgt 35 .

Datails zur Kanalbenützungsgebühr finden Sie in der Kanalgebührenordnung