Keine Poolbefüllungen aus Hydranten

Pool

Anlässlich der bevorstehenden Füllungen von privaten Pools mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage oder Anlagen der Wassergenossenschaften möchte die Gemeinde wieder auf mehrere Punkte hinweisen:

  • Die Füllung von Pools über Hydranten ist nicht erlaubt! Egal ob mit oder ohne Feuerwehr - eine private Wasserentnahme aus Hydranten ist verboten. Hydranten sind ausschließlich zur Bereitsstellung von Löschwasser und für sonstige Einsätze vorgesehen! Wir bitten daher alle Pool- und Schwimmteichbesitzer, die Befüllung ihrer Anlagen über die vorhandene Verbrauchsleitung auf dem Grundstück durchzuführen.

  • Meldung an die Gemeinde: Wenn die Füllung von privaten Pools vorgenommen werden soll, melden Sie das bitte unbedingt VORHER bei einem der beiden Gemeindearbeiter, Ewald Huber, Tel.: 0664/4119965 oder Bauer Martin, Tel.: 0664/3760068

  • Poolwasser ist Abwasser: Beckenwasser oder Filterwässer gehören zu den Grauwässern und sind im Sinne des Gesetzes Abwässer, welche je nach Zusammensetzung über den Schmutz- oder eventuell auch Reinwasserkanal zu entsorgen sind. In diesem Sinne ist für das Füllwasser nicht nur die Wassergebühr zu entrichten, sondern fallen auch Abwassergebühren an.

29.04.2024