Semsterzuschuss für Studenten/innen

Richtlinie für die Gewährung

Die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis gewährt aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26. April 2019 als Kostenbeitrag für den Erwerb eines Semester- oder Linientickets am oder zum Studienort eine finanzielle Unterstützung von pauschal 100 Euro pro Semester. Bedingung für die Gewährung dieser Förderung ist die Beibehaltung der Hauptwohnsitzmeldung in der Heimatgemeinde Pfarrkirchen i.M. Die Förderung wird erstmals für das Sommersemester 2019 gewährt und gilt bis auf Widerruf.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses

- SchülerIn/FachhochschülerIn/StudentIn (in Ausbildung stehend) – Nachweis (Inskriptionsbestätigung, Studienblatt)
 - Vollendung des 18. Lebensjahren
 - Höchstalter von 26 Jahren
 - Hauptwohnsitz bleibt während des Semesters in der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis
 - Erwerb Klimaticket für Fahrten zum oder am Studienort (Nachweis)

Förderunterlagen

- Für jedes Semester ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich, die bis längstens Ende des jeweiligen Semesters beim Gemeindeamt Pfarrkirchen einzubringen ist.
 - Beleg / Rechnung über den Kauf des Klimatickets
 - Inskriptionsbestätigung

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden. Der Antrag ist längstens bis Ende des jeweiligen Semesters beim Gemeindeamt Pfarrkirchen einzubringen. Die Auszahlung erfolgt durch die Gemeinde. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes vor Semesterende ist die Berechtigung für einen Zuschuss nicht mehr gegeben.  Zu Unrecht bezogene Zuschüsse sind an die Gemeinde Pfarrkirchen zurückzuzahlen

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter am Gemeindeamt sehr gerne zur Verfügung. 

Den Antrag finden Sie hier -> Semsterzuschuss für Studierende