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Der Wasserverbrauch wird im Normalfall mittels Wasseruhr ermittelt. Bei Objekten, die keine Wasseruhr installiert haben, kann die Kanalbenützungsgebühr auch pauschaliert verrechnet werden. Der Wasserverbrauch wird dann mit 35 m³ pro mit Hauptwohnsitz gemeldeter Person und 17,5 m³ pro mit Zweitwohnsitz gemeldeter Person verrechnet. Die jährlich verrechnete Mindestmenge beträgt 35 m³.
Datails zur Kanalbenützungsgebühr finden Sie in der Kanalgebührenordnung
3/2024, 28.08.2024Mehr...
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