Tourismusabgaben

  • Die Tourismusabgabe (Ortstaxe) beträgt 2,40 Euro pro Person ab 15 Jahren und Nacht und wird vom Tourismusverband Donau eingehoben.
  • Die Freizeitwohnungspauschale beträgt für leerstehende Wohnungen/Häuser sowie für Zweitwohnsitze bis 50 m² Nutzfläche das 36fache der Ortstaxe (derzeit also 86,40 Euro) und für größere Häuser/Wohnungen das 54fache der Ortstaxe (derzeit also 129,60 Euro) jährlich. Die Gemeinde hebt diese Pauschale ein und führt die Beträge an den Tourismusverband Donau ab.
  • Der Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt 100%.