Richtige Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen über die TKV-Container

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Die Entsorgung von Tierkörpern über den TKV-Container gilt nur für Kleinmengen bis 35 kg,

  • z.B. Katzen, kleine Hunde, Kaninchen, Hamster, Geflügel,
  • Niederwild, Rehe, kleine Schafe, Zicklein und Ferkel.
  • Aufbrüche von Schafen, Ziegen, Rehen, Schweinen usw.

Fleischabfälle und Tiere über 35 kg werden vor Ort abgeholt (Meldung am Gemeindeamt). 


Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und Direktvermarkter dürfen diese Sammelstelle nicht benützen. Sie müssen auch künftig ihre Schlachtabfälle nachweislich laut TMG direkt entsorgen.

Überfüllungen bitte direkt der TKV Oberösterreich melden Telefon 0800 9988997. Bei Überfüllungen die Anlieferer dazu anhalten, dass sie die Tierkörper wieder mitnehmen und nach der Entleerung anliefern. Keinesfalls dürfen tote Tiere und Tierkörper auf dem Boden abgelegt werden.

Abholtermine:
Montag:              Ulrichsberg, Julbach, Grenzland, Neustift, Aigen-Schlägl
Dienstag:             Helfenberg, Haslach, Altenfelden, St. Martin, Rohrbach-Berg
Donnerstag:       Sarleinsbach, Lembach, St. Peter, St. Veit

Zusätzliche Abholungen während der Jagdsaison Dienstag & Donnerstag!

Weitere Informationen sind auch auf unserer Website zu finden: Umweltprofis Rohrbach - Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen


07.10.2021